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Wissenswertes über:

Drohende Zwangsversteigerung f. Hausbesitzer? Kredit umschulden

Profitieren Sie von einer Umschulung mit der UMSCHULDEN-LEICHT GMBH (vormals Reuschling & Weis GmbH) bei einer drohenden Zwangsversteigerung

Die Immobilie gehört für viele zu einem der größten Projekte, denen man sich im Laufe seines Lebens annimmt. Damit verbunden sind oftmals auch hohe Immobiliendarlehen, die man für den Bau oder Kauf der Immobilie aufgenommen hat. Wenn dann ein Schreiben der Bank trotz einer bestehenden Zinsbindung beim Immobilienkredit aufgrund einer drohenden Zwangsversteigerung eingeht, bricht für viele eine Welt zusammen. Doch genau in diesem Fall kann Ihnen die Firma UMSCHULDEN-LEICHT GMBH (vormals Reuschling & Weis GmbH) aus der Klemme helfen. Denn die erfahrenen Finanzierungsspezialisten, welche besonders in den Bereichen der Zwangsversteigerungshilfe und -information ausgebildet sind, helfen Ihnen dabei, Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor dem Kauf zum Schnäppchenpreis und dem Stempel "zwangsversteigert" zu schützen. Durch die Umschuldung des bestehenden Wohnungskredit und anderer Darlehen kann diese mit großer Wahrscheinlichkeit noch abgewendet werden.

Solange die Zwangsversteigerungen lediglich angekündigt wurden, bleibt Ihnen noch etwas Zeit, um Ihre Finanzen neu zu regeln.

Wollen Sie Ihre Immobilie behalten und die Zwangsversteigerung von Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung abwehren? Dann melden Sie sich noch heute bei der UMSCHULDEN-LEICHT GMBH (vormals Reuschling & Weis GmbH) und vereinbaren einen Termin mit den fachkundigen Beratern, um Ihre Hausfinanzierung umschulden zu lassen.

Auslöser einer drohenden Zwangsversteigerung

Aus der Finanzkrise, welche im Jahr 2007 für großes Aufsehen gesorgt hat, wurden für Banken, welche Hypothekendarlehen vergeben, höhere Anforderungen bezüglich der Risikodeckung, der Qualität des Eigenkapitals und der Einführung einer Schuldengrenze festgelegt. Hieraus resultierten auch höhere Anforderungen an die Kunden, welche sich daran widerspiegeln, dass insbesondere bei auffälligen, also nicht ordnungsgemäß verlaufenden Immobiliendarlehen, eine Kreditkündigung erfolgt. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um 1-3 Monatsraten, die Sie aus welchen Gründen auch immer rückständig sind.

Falls die ausstehenden Kreditraten nicht kurzfristig ausgeglichen werden können, droht den Haus- oder Wohnungsbesitzern in aller Regel die Kündigung und Zwangsversteigerung.

Die Feststellung der Rückstände erfolgt über ein automatisches Computerprogramm, das auch gleichzeitig die Schreiben maschinell erstellt. Die Stellung des Antrags auf Zwangsversteigerung durch die Bank führt zur Eintragung der Zwangsversteigerung oder einer Hypothek in das Grundbuch, einschließlich zu zahlender Zinsen sowie der negativen Meldung an die Schufa und die Creditreform. Durch diese wird es Ihnen erschwert, einen Hauskredit für eine Umschuldung von einer anderen Bank zu bekommen. Das Hauptproblem an zur Zwangsversteigerung angebotenen Immobilien sind die überwiegend geringeren Preise, die für diese erzielt werden. Denn sollten die gebotenen Preise zur Begleichung nicht ausreichen, verbleiben Restverbindlichkeiten, die noch bedient werden müssen. Ohne eine grundsätzliche Neuordnung der bestehenden Darlehen endet dies schnell in der nächsten Kündigung, die auf jeden Fall verhindert werden sollte.

Die langjährig erfahrenen Mitarbeiter der Firma UMSCHULDEN-LEICHT GMBH (vormals Reuschling & Weis GmbH) verfügen über eine hohe Fachkompetenz im Bereich der Zwangsversteigerungen für Haus und Eigentumswohnung und der Umschuldung Ihrer Darlehen. Gleichzeitig steht Ihnen eine angeschlossene Rechtsanwaltssozietät mit dem Schwerpunkt Banken- und Zwangsversteigerungsrecht zur Verfügung, wodurch Sie optimal und professionell beraten werden können.

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie weitergehende Informationen zum Thema Zwangsversteigerungen oder dem Umschulden vom Hauskredit?

Dann vereinbarten Sie noch heute einen Beratungstermin bei den Finanzierungsspezialisten fürs Umschulden Ihres Hauskredits, um die Zwangsversteigerung von Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung zu verhindern.